Aus- und Weiterbildung nach dem Berufskraftfahrer-Qualifikations-Gesetz (BKrFQG): Das BKrFQG und die dazugehörige Verordnung regeln die Aus- und Weiterbildung für Kraftfahrer, die gewerblich Personen oder Güter (mit Fahrzeugen ab 3,5t Gesamtmasse) transportieren. Neueinsteiger im Transportgewerbe müssen nach dem Erwerb der Fahrerlaubnis eine Grundqualifikation / beschleunigte Grundqualifikation mit einer Kammerprüfung nachweisen.
Alle Kraftfahrer sind verpflichtet, regelmäßige Weiterbildungen nachzuweisen. Es werden 35 Stunden Weiterbildung innerhalb von 5 Jahren gefordert und mit der Ziffer 95 im Führerschein bestätigt. Für die Neueinsteiger gilt eine Nachweispflicht erstmals fünf Jahre nach dem Erwerb der Grundqualifikation.

Die Basis-Schulung umfasst den Personenverkehr und Güterverkehr.
2.) Sozialvorschriften & Fahrtenschreiber

Bei der Plus-Schulung geht es um Praxisschulungen mit notwendiger Theorie.
Dazu einige Beispiele aus unserem Schulungsprogramm:
• Fahrsicherheitstraining (GV) und (PV)
• Eco-Training im Realverkehr (GV) und (PV)
• Ladungssicherungs-Training (GV)
• Verhalten bei Notfällen (Erste-Hilfe u.ä.)
• Sicherer Arbeitsplatz (GV) & (PV)t
»Ich dachte eigentlich, dass ich keine Schulung benötige. Das war ein Irrtum.«
Thomas M., 55 · Fernfahrer