Berufskraftfahrer

Mit uns zum Schlüssel 95

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Gut zu wissen

Aus- und Weiterbildung nach dem Berufskraftfahrer-Qualifikations-Gesetz (BKrFQG): Das BKrFQG und die dazugehörige Verordnung regeln die Aus- und Weiterbildung für Kraftfahrer, die gewerblich Personen oder Güter (mit Fahrzeugen ab 3,5t Gesamtmasse) transportieren. Neueinsteiger im Transportgewerbe müssen nach dem Erwerb der Fahrerlaubnis eine Grundqualifikation / beschleunigte Grundqualifikation mit einer Kammerprüfung nachweisen.

Alle Kraftfahrer sind verpflichtet, regelmäßige Weiterbildungen nachzuweisen. Es werden 35 Stunden Weiterbildung innerhalb von 5 Jahren gefordert und mit der Ziffer 95 im Führerschein bestätigt. Für die Neueinsteiger gilt eine Nachweispflicht erstmals fünf Jahre nach dem Erwerb der Grundqualifikation.

Hinweis

Absolvierte BKF-Weiterbildungen werden nicht mehr durch eine Bescheinigung in Papierform nachgewiesen. Die Teilnahme am Modul wird direkt im Berufskraftfahrerqualifikations-register (BQR) beim Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) hinterlegt. Um sicherzustellen, dass alle Mitteilungen und Anfragen korrekt zugeordnet werden, bitten wir Sie, stets Ihre vollständigen und korrekten Personendaten aus einem gültigen Ausweisdokument anzugeben. Über die Auskunftsfunktion des BQR haben Sie die Möglichkeit, Ihre Daten und Bescheinigungen einzusehen. Hier finden Sie den Link zur Online-Registerauskunft.

»Ich dachte eigentlich, dass ich keine Schulung benötige. Das war ein Irrtum.«