Fahrlehrer
Fahrlehreraus- und Weiterbildung
Aktueller Infoflyer:
Die Ausbildung zum Fahrlehrer
Eine Fahrlehrerausbildung beginnt stets mit der Ausbildung zum Fahrlehrer BE (PKW). Voraussetzungen für die Ausbildung:
– Mindestalter 22 Jahre, geistig und körperlich geeignet, Zuverlässigkeit
– abgeschlossene Berufsausbildung (beliebig) oder gleichwertige Vorbildung (Abitur)
– Besitz der Fahrerlaubnis Klasse BE (PKW) mit Nachweis der Fahrpraxis von mind.
3 Jahren innerhalb der letzten 5 Jahre
– Besitz der Fahrerlaubnis Klasse A (Motorrad, kann leistungsbegrenzt bis 25 kW sein)
– Besitz der Fahrerlaubnis Klasse CE (C FE A+CE müssen zum Zeitpunkt der Prüfung vorhanden sein.
Eine Fahrlehrerlaubnis für das Motorrad, den LKW oder den Bus kann an die Erstausbildung zum Fahrlehrer BE angeschlossen werden.
Die Verkehrsinstitut Nord GmbH kooperiert seit 2007 mit der Fahrlehrerausbildungsstätte Nolte (FAN) in Winsen/Luhe.
Die erfahrene Ausbildungsstätte führt die Erstausbildung zum Fahrlehrer BE und die Erweiterung zum Fahrlehrer A für VIN durch.
Im Bereich der Fahrlehrerausbildung CE und D sind auch die Partnergesellschaften (Verkehrsinstitut Thüringen und Verkehrsinstitut Chemnitz) für VIN tätig.
Fordern Sie bitte weitere Informationen per E-Mail an
Das Seminarangebot für die Fahrlehrerweiterbildung
- Allgemeine Fortbildung nach §33a (1) FahrlG
- Einweisung zum Ausbildungsfahrlehrer nach §§9b & 21a FahrlG Ausbildung zum Seminarleiter nach §31 (1) FahrlG
- Fortbildung für Seminarleiter §33a (2) FahrlG Betriebswirtschaft für Fahrschulen
- Ausbildung zum Erste-Hilfe-Ausbilder und Sehtester
- Einweisung für Fahrschulbürokräfte
Weitere Informationen, Termine und ein Anmeldeformular finden Sie im Bereich “Info” im Downloadcenter!