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BKF Qualifikation

BKF Qualifikation Erstausbildung und BKrFQG

Erstausbildung

Drei Jahre Ausbildung im Güter- oder Personenverkehr

Berufskraftfahrer-Qualifikations-Gesetz (BKrFQG)

Das BKrFQG und die dazugehörige Verordnung regelt für Kraftfahrer, die
gewerblich Personen oder Güter (mit Fahrzeugen ab 3,5 t Gesamtmasse)
transportieren, unter anderem die Aus- und Weiterbildung.
Neueinsteiger im Transportgewerbe müssen nach dem Erwerb der Fahrerlaubnis
eine Grundqualifikation / beschleunigte Grundqualifikation mit einer Kammerprüfung
nachweisen.
Alle Kraftfahrer sind verpflichtet, regelmäßige Weiterbildungen zu besuchen:
- Für die Neueinsteiger gilt eine Nachweispflicht für die komplette
Weiterbildung erstmals fünf Jahre nach dem Erwerb der Grundqualifikation.
- Für erfahrene Fahrer erstmals bis zum 10.09.2013 (Personenverkehr)
bzw. bis zum 10.09.2014 (Güterverkehr).
Die Auffrischung der Qualifikationen umfasst insgesamt 35 Stunden innerhalb von
fünf Jahren, die in Einheiten von fünf mal sieben Stunden absolviert werden können.

Das Verkehrsinstitut Nord hat die Bausteine für Sie zusammengestellt:

  • Basis-Schulung (Theorie)
    5 Module (à 7 Stunden) als Eintagesschulungen
  • Plus-Schulung (Theorie und Praxisteile)
    4 praxisbezogene Module (à 8 Stunden)
    • Fahrsicherheitstraining • Eco-Training
    • Ladungssicherungstraining • DTCO-Training
  • Kompakt-Schulung 5 Module (35 Stunden) komplett in einer Woche

Berufskraftfahrer-Qualifikations-Gesetz (BKrFQG)

Das BKrFQG und die dazugehörige Verordnung regelt für Kraftfahrer, die
gewerblich Personen oder Güter (mit Fahrzeugen ab 3,5 t Gesamtmasse)
transportieren, unter anderem die Aus- und Weiterbildung.
Neueinsteiger im Transportgewerbe müssen nach dem Erwerb der Fahrerlaubnis
eine Grundqualifikation / beschleunigte Grundqualifikation mit einer Kammerprüfung
nachweisen.
Alle Kraftfahrer sind verpflichtet, regelmäßige Weiterbildungen zu besuchen:
- Für die Neueinsteiger gilt eine Nachweispflicht für die komplette
Weiterbildung erstmals fünf Jahre nach dem Erwerb der Grundqualifikation.
- Für erfahrene Fahrer erstmals bis zum 10.09.2013 (Personenverkehr)
bzw. bis zum 10.09.2014 (Güterverkehr).
Die Auffrischung der Qualifikationen umfasst insgesamt 35 Stunden innerhalb von
fünf Jahren, die in Einheiten von fünf mal sieben Stunden absolviert werden können.

Das Verkehrsinstitut Nord hat die Bausteine für Sie zusammengestellt:

  • Basis-Schulung (Theorie)
    5 Module (à 7 Stunden) als Eintagesschulungen
  • Plus-Schulung (Theorie und Praxisteile)
    4 praxisbezogene Module (à 8 Stunden)
    • Fahrsicherheitstraining • Eco-Training
    • Ladungssicherungstraining • DTCO-Training
  • Kompakt-Schulung
    5 Module (35 Stunden) komplett in einer Woche
    Andere Bausteine, Plus-Schulung, Kompakt-Schulung – Preise auf Anfrage